Von einem erschlossenen Baugrundstück spricht man dann, wenn sämtliche für den Hausbau benötigte Anschlüsse, im Grundstück vorhanden sind und eine befestigte Zufahrtsstraße (geteert, gepflastert) zum Grundstück vorhanden ist. Der Erschliessungszustand eine Grundstücks beeinflusst auch den Grundstückswert. Der Bodenrichtwert der von den jeweiligen Städten oder Gemeinden ermittelt wird, gilt jeweils für voll erschlossene Grundstücke.
Grundstück Anschlüsse:
Die benötigten Anschlüsse für eine Baugrundstück liegen meist ein bis zwei Meter innerhalb der Grundstücksgrenze, oder auch direkt an der Kante. Folgende Anschlüsse gehören zur Erschließung:
- Strom
- Telekom (meist im selben Graben wie Strom)
- Gasanschluss (optional, je nach Baugebiet)
- Wasser
- Abwasser Kanal
- Regenwasser Kanal (bei Trennsystem, dies ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich)
Außerdem gehört zur Erschließung natürlich auch die entsprechende Zufahrt zum Grundstück, sprich Anliegerstraße. Ist nur ein Teil der Anschlüsse vorhanden, spricht man von einem teilerschlossenem Grundstück.
Die Erschießungskosten für ein Baugrundstück sind nicht unerheblich. Diese können je nach Situation vor Ort durchaus im Bereich von 5.000 € und mehr liegen. Ob das jeweilige Grundstück nun erschlossen ist und in welchem Umfang, lässt sich in der Regel über das zuständige Bauamt der jeweiligen Stadt klären. Über die genaue Lage der Anschlüsse liegen dem zuständigen Bauamt (Kanal, Wasser) und den Versorgern (Strom/Gas/Telekom) jeweils entsprechende Unterlagen mit Maßskizzen vor.
Der Grundstückspreis ist in jedem Fall in Beziehung zum Status der Grundstücks zu sehen. Ein erschlossenes Baugrundstück ist also in der Regel teuerer, wie ein vergleichbares unerschlossenes oder teilerschlossenes Baugrundstück.
Grundstück Erschließungskosten:
Auch wenn das Grundstück bereits erschlossen ist, entstehen beim Hausbau weitere Erschließungskoten. Die im Grundstück vorhandenen Anschlüsse, müssen zum Haus geführt werden (Erdarbeiten, Kanalarbeiten etc.) und die jeweiligen Anschlüsse (z.B. zum Zählerkasten für Strom im Keller etc.) müssen hergestellt werden.