Der Erwerb einer Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung kann ein Weg sein, seine Traumimmobilie kostengünstig zu erwerben. Damit aus dem Traum kein Alptraum wird, sollte man sich im Vorfeld allerdings ausführlich über den Ablauf des Verfahrens und über das Objekt der Wahl informieren.
Falls man den Erwerb eine Immobilie auf diesem Weg in Erwägung zieht, bietet es sich an, bereits im Vorfeld an einem vergleichbaren Versteigerungstermin teilzunehmen um sich mit dem Ablauf vertraut zu machen. Die Versteigerung ist öffentlich für jedermann zugänglich, also auch für Teilnehmer ohne Absicht zu bieten. Für die jeweilige Immobilie liegt in der Regel eine Verkehrswertgutachten eine Sachverständigen vor. Dieses kann im Vorfeld im Amtsgericht eingesehen werden oder in einer Kurzfassung evtl. auch über das entsprechende Internet Portal herunter geladen werden (siehe Hinweis unten).
Voraussetzungen für die Teilnahme als Bieter:
- Eigenkapital oder Finanzierungszusage in Höhe des eigenen Höchstgebots (wird am Termin nicht geprüft)
- Personalausweis, bei Ehepaaren (abhängig vom Güterstand) oder Firmen (Handelsregisterauszug, Vollmacht etc.) jeweils weitere Unterlagen
- In Bayern z.B. Barscheck (nicht älter als 3 Tage am Termin), Überweisung auf die Amtsgerichtskasse oder Bankbürgschaft über 10% des Verkehrswertes
Vorteile:
- günstiger Erwerb möglich (zum Teil deutlich unter Verkehrswert)
Nachteile:
- In der Regel keine Besichtigung oder nur Besichtigung von außen möglich
- Genauer Kaufpreis erst am Ende der Zwangsversteigerung klar
- keinerlei Verhandlungsspielraum, das höchste Gebot "gewinnt"
Hinweis:
Aktuelle Verfahren von Zwangsversteigerungen und Unterlagen zu den Verfahren (Verkehrswertgutachten, Terminbestimmungen etc.) können Sie sortiert nach Amtsgericht und Ort, kostenlos im Internet unter https://www.zvg-portal.de/ recherchieren.
Tipps:
Bei der Teilnahme an einer Zwangsversteigerung sollten Sie sich unbedingt eine Obergrenze für Ihr Kaufgebot setzen und diese auch strikt einhalten. Es ist empfehlenswert, im Vorfeld so viel wie möglich an Informationen zum Objekt zu sammeln. So kann man z.B. mit dem Sachbarbeiteer der Gläubigerbank (welche die Versteigerung beantragt hat) in Kontakt treten um z.B. Zuschlagsgrenzen auszuloten. Man sollte sowohl die Kurz- als auch Langfassung des zugrunde gelegten Verkehrswertgutachten genau prüfen. Eine Ortsbesichtigung um die Immobilie zumindest von außen zu besichtigen und um einen Eindruck vom Wohnumfeld zu bekommen ist ebenfalls sehr sinnvoll.
Weitere interessante Informationen zum Thema Zwangsversteigerung finden Sie in folgendem Ratgeber-Artikel: https://www.schuldnerberatungen.org/zwangsversteigerung/
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Wie funktioniert eine Zwangsversteigerung von Haus und Hof?
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Kann der Schuldner eine Zwangsversteigerung verhindern?
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Wie kaufe ich ein Haus, das zwangsversteigert wird?
Fazit:
Man sollte sich im sich darüber im klaren sein, dass ein Schnäppchen zwar grundsätzlich möglich ist, allerdings selten bei attraktiven und begehrten Objekten. Aber auch diese können oft unter Marktwert ersteigert werden. Der Erwerb eine Immobilie im Verfahren der Zwangsversteigerung erfordert in jedem Fall eine intensive Vorbereitung und Beschäftigung mit dem Thema.